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ocilion Hinweisgebersystem

Ein Hinweisgebersystem dient der Meldung von spezifischen Gesetzesverstößen, möglichen Straftaten und Verstößen gegen unternehmensweite Richtlinien.

Sowohl Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner von ocilion als auch Bewerber sind dazu berechtigt Meldungen abzugeben.

Ihre Meldung gelangt im ersten Schritt ausschließlich an unsere Hinweisgeber-Ombudsstelle (Rechtsanwalt), die die weiteren wesentlichen Schritte zur Aufklärung begleitet. Nur speziell zur Geheimhaltung verpflichtete Mitarbeiter:innen von ocilion haben Zugriff auf Ihre Meldung. Alle Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.

Meldungen können Sie – wenn gewünscht – zu 100% anonym abgeben. Sämtliche Details zum Ablauf beim Abgeben einer Meldung sowie die Datenschutzhinweise finden Sie beim Öffnen des Links „Eine Meldung abgeben“ bevor Sie eine konkrete Meldung abgeben können.

Eine Meldung abgeben

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