Ein Hinweisgebersystem dient der Meldung von spezifischen Gesetzesverstößen, möglichen Straftaten und Verstößen gegen unternehmensweite Richtlinien.
Sowohl Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner von ocilion als auch Bewerber sind dazu berechtigt Meldungen abzugeben.
Ihre Meldung gelangt im ersten Schritt ausschließlich an unsere Hinweisgeber-Ombudsstelle (Rechtsanwalt), die die weiteren wesentlichen Schritte zur Aufklärung begleitet. Nur speziell zur Geheimhaltung verpflichtete Mitarbeiter:innen von ocilion haben Zugriff auf Ihre Meldung. Alle Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
Meldungen können Sie – wenn gewünscht – zu 100% anonym abgeben. Sämtliche Details zum Ablauf beim Abgeben einer Meldung sowie die Datenschutzhinweise finden Sie beim Öffnen des Links „Eine Meldung abgeben“ bevor Sie eine konkrete Meldung abgeben können.